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Erstellt: 03/27 10:54 AM
Modifiziert: 06/04 01:10 PM



Titel:

01.03.2002 EU-Biersteuerharmonisierung

Kategorie:

Presse
Pressemitteilung
01. März 2002

Drastische Biersteuererhöhungen drohen infolge geplanter
EU- Steuerharmonisierung für deutsche Brauereien



Der jüngste Vorstoß der Europäischen Kommission im Rahmen der Überarbeitung der sogenannten Alkohol-Strukturrichtlinie sieht vordergründig eine Harmonisierung der Struktur der Verbrauchssteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke vor. Eine Umsetzung würde jedoch für die deutsche Brauwirtschaft erhebliche negative Auswirkungen bedeuten, weil eine Biersteuererhöhung von mindestens 20 % zu befürchten wäre. “Eine Harmonisierung der Biersteuer innerhalb der Europäischen Union kann nicht ausschließlich mit dem Ansatz erfolgen, die Anhebung der Mindeststeuersätze einheitlich nach oben zu korrigieren. Dies bedeutet für inländische Brauereien in einem ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Umfeld eine weitere nicht vertretbare Belastung”, so kommentierte es Michael Scherer, der Geschäftsführer der Sozietät Nordwestdeutscher Brauerei-Verbände, in der die Brauwirtschaft in den 8 nördlichen Bundesländern organisiert ist. Geplant ist derzeit eine Anhebung des Mindeststeuersatzes für Bier von bislang 1,78 Euro pro hl / Grad Alkohol auf künftig 2,32 Euro und von 0.75 Euro pro hl / Grad plato auf 0,93 Euro. Damit soll der Inflationsentwicklung im Zeitraum 1993 bis Ende 2002, die von der EU-Kommission mit ca. 24 % angesetzt wird, Rechnung getragen werden. Bislang ist auf europäischer Ebene lediglich ein Mindeststeuersatz festgelegt worden, während die tatsächliche Höhe der Biersteuer den nationalen Regierungen obliegt. Die Biersteuersätze innerhalb der EU haben sich in der Vergangenheit sehr unterschiedlich entwickelt. Das Biersteueraufkommen wird in den Mitgliedsländern auch unterschiedlich verteilt bzw. verwendet. In den skandinavischen Mitgliedsländern, die über hohe Biersteuersätze verfügen, dienen die Einnahmen aus Verbrauchssteuern auf alkoholische Getränke auch als Steuerungsinstrument der Gesundheitspolitik.

“Wenn zugleich sogenannte Höchststeuersätze festgelegt werden sollen, die ebenfalls einer automatischen Inflationsanpassung unterliegen, ist in Anbetracht der sogenannten Harmonisierung davon auszugehen, daß damit eine Zielzone für die Verbrauchssteuersätze innerhalb der EU festgelegt werden soll. Ein Ansatz zur Senkung der Steuersätze ist nicht einmal ansatzweise erkennbar”, kritisiert Scherer. Notwendig ist vielmehr eine Senkung der Verbrauchssteuern auf das geringstmögliche Niveau, um den bislang bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zwischen Bier und Wein entgegenzutreten, die Verzerrung der auf steuerlichen Erwägungen beruhenden Handelsaktivitäten und Investitionen aufzuheben, Arbeitsplätze innerhalb der Brauwirtschaft zu sichern.

Hamburg, den. 01. März 2002