Erstellt: 07/02 02:36 AM
Modifiziert: 04/17 09:53 AM
Titel:
22.09.2000 Novellierung der Verpackungsverordnung
Kategorie:
Archiv, Presse
Position der norddeutschen Brauwirtschaft zur Diskussion um die Novellierung der Verpackungsverordnung
Die in der Sozietät Nordwestdeutscher Brauerei-Verbände zusammengeschlossenen Brauereien Norddeutschlands haben sich bereits 1997 für eine Abschaffung der in der geltenden Verpackungsverordnung enthaltenen Mehrwegquote (§9 Verpackungsverordnung) ausgesprochen. Die Mehrwegquote wird von der weit überwiegenden Anzahl der Mitgliedsbetriebe als weder ökologisch noch ökonomisch begründet angesehen.
Die aktuellen Ergebnisse der UBA-II Studie bestätigen diese Auffassung, da mit dem Etikett einer ökologisch vorteilhaften Verpackung für den Getränkekarton nunmehr eine Verpackung als gleichwertig mit den klassischen Mehrweggebinden angesehen wird, die noch vor Jahren als Synonym der Wegwerfgesellschaft angesehen wurde. Dies verdeutlicht die Fragwürdigkeit der bisherigen simplen Unterscheidung nach sogenannten guten und schlechten Verpackungen. Der Zweck der Verpackungsverordnung war seinerzeit die Auflösung des dramatischen Müllnotstandes Anfang der 90er Jahre. Das Abfallvolumen von ca. 12,8 kg pro Kopf an Mehrweg- und Einweg-Getränkeverpackungen in 1991 ist bis 1998 auf ca. 3,5 kg zurückgegangen. In der gleichen Zeit stieg der Anteil verwerteter Verpackungsabfälle von ca. 920.000 Tonnen auf 5,4 Mio. Tonnen. Die Mehrwegsysteme, die über Jahrzehnte von den Brauereien, d. h. vor Inkrafttreten der Verpackungsverordnung aufgebaut wurden, haben sich als stabil erwiesen, da das Volumen in Mehrweg abgefüllter Getränke von 19,9 Mrd. auf 22,8 Mrd. im Zeitraum 1991 bis 1998 angestiegen ist. Die prozentuale Mehrwegquote von 72 % wurde ohne wissenschaftliche Grundlage, d. h. insbesondere ohne vorhandene Ökobilanzen, gesetzlich festgelegt, weil diese Menge, den damaligen Marktverhältnissen entsprach. Unsere Mitgliedsbetriebe erwarten die uneingeschränkte und von staatlicher Vorgabe unbeeinflußte Möglichkeit sämtliche am Markt vorhandenen Verpackungen für Getränke zu verwenden, da nach allgemeiner Auffassung gut organisierte Mehrwegsysteme und gut verwertete Einwegsysteme jedenfalls auch gleichwertige Alternativen darstellen und angesichts deutlicher Veränderungen im Handel, veränderten Konsumentenstrukturen und eines veränderten Konsumentenverhaltens auch neue Verpackungen für die Vermarktung der Produkte herangezogen werden müssen. Der Anteil der Getränkeverpackungen am Gesamtabfallaufkommen in der Bundesrepublik beträgt insgesamt weniger als 0,1 %. Die in der Verpackungsverordnung enthaltene Zwangspfandregelung von 0,50 DM je Einweg-Getränkeverpackung im Falle der wiederholten Unterschreitung der prozentualen Mehrwegquote von 72 % ist angesichts dieser Zahlen völlig unverhältnismäßig. Gleichzeitig besteht die Gefahr, daß das vorhandene Getränkemehrwegsystem im Falle einer Zwangsbepfandung sehr kurzfristig und nachhaltig zerstört wird, was nicht im Interesse der Hersteller und letztlich auch der Verbraucher sein kann.
Die norddeutschen Verbände unterstützen daher die neue Initiative des Bundeslandes Rheinland-Pfalz, die prozentuale Mehrwegquote abzuschaffen und durch eine Füllmengen gestützte Zielmarke von 23 Mrd. l für ökologisch vorteilhafte Verpackungen zu ersetzen. Dieser Vorschlag schafft die Voraussetzungen für eine sorgfältige und angemessene Diskussion über die Ziele künftiger Verpackungspolitik, Neudefinition ökologischer Ziele, statt eines überflüssigen Streits über Einweg/Mehrweg als ökologisches Unterscheidungsmerkmal.